Sep 11, 2025

ECHA gibt 3 Stoffe zur öffentlichen Konsultation frei

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Branchen-Update

 

Am 1. September 2025 hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) eine öffentliche Konsultation zu drei besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) eingeleitet. Der Konsultationszeitraum endet am 16. Oktober 2025. Alle Beteiligten werden aufgefordert, ihre Kommentare vor Ablauf der Frist bei der ECHA einzureichen. Die ECHA prüft das Feedback und die Stoffe, die die Bewertung bestehen, werden offiziell zur SVHC-Kandidatenliste hinzugefügt.

 

Die Aufnahme dieser drei Stoffe unterstreicht die strenge Regulierungspolitik der EU in Bezug auf die Sicherheit chemischer Stoffe. Da die SVHC-Liste immer weiter wächst, sehen sich Unternehmen mit zunehmenden Compliance-Anforderungen konfrontiert und sollten ihre Lieferketten proaktiv untersuchen, um sich an regulatorische Änderungen anzupassen.

 

Darüber hinaus führte die ECHA vom 27. Juni bis 11. August 2025 eine SVHC-Konsultation zu Decabromdiphenylethan (DBDPE) durch, die derzeit überprüft wird.

 

Liste der Stoffe, die zur Konsultation stehen

Mit der Hinzufügung von drei neuen Stoffen und einschließlich des zuvor konsultierten Stoffes (DBDPE) befinden sich derzeit vier Stoffe in der Konsultation. Die Liste lautet wie folgt:

 

NEIN. Stoffname CAS-Nr. Grund für die Aufnahme Allgemeine Verwendungen Bemerkungen
1 1,1'-(ethan-1,2-diyl)bis[pentabrombenzol] (Decabromdiphenylethan, DBDPE) 84852-53-9 vPvB (Artikel 57e) Wird in Klebstoffen, Dichtungsmitteln, Beschichtungen, Füllstoffen, Kitt, Gips, Modelliermasse, Tinten und Tonern, Lederbehandlungsprodukten, Schmiermitteln, Fetten, Polituren, Wachsen, Polymeren, Wasch-/Reinigungsmitteln, Kosmetika und Körperpflegeprodukten verwendet. Die öffentliche Konsultation lief vom 27. Juni bis 11. August 2025.
2 n-Hexan 110-54-3 Stoff, der für die menschliche Gesundheit gleichermaßen besorgniserregend ist (Artikel 57(f)) Wird in Polituren, Wachsen, Klebstoffen, Dichtungsmitteln, Frostschutzmitteln, Bioziden, Beschichtungen, Textilbehandlungsprodukten, Farbstoffen, Kosmetika und Körperpflegeprodukten verwendet. Die öffentliche Konsultation begann am 1. September 2025 und endet am 16. Oktober 2025.
3 4,4'-[2,2,2-trifluor-1-(trifluormethyl)ethyliden]diphenol und seine Salze - Reproduktionstoxisch (Artikel 57c) Wird hauptsächlich als Monomer bei der Synthese von Fluorpolymeren sowie in Farbstoffen, lichtempfindlichen Materialien und optischen Aufhellern verwendet. Die öffentliche Konsultation begann am 1. September 2025 und endet am 16. Oktober 2025.

 

Unternehmensverantwortung in Bezug auf SVHC

 

ECHA betont, dass Unternehmen regulatorische Anforderungen einhalten und festgelegte Verpflichtungen erfüllen müssen. Wenn ein Artikel einen SVHC-Stoff in einer Konzentration über 0,1 % (w/w) enthält, müssen Unternehmen gemäß der Abfallrahmenrichtlinie (WRRL) seit dem 5. Januar 2021 eine SCIP-Meldung einreichen. SCIP-Meldung werden auf der ECHA-Website veröffentlicht.

 

Gemäß den REACH-Verordnungen müssen Hersteller oder Importeure die ECHA benachrichtigen, wenn ein Artikel einen SVHC-Stoff über 0,1 % (Gew./Gew.) enthält und die Gesamtmenge des Stoffes in Artikeln 1 Tonne pro Jahr übersteigt. Darüber hinaus gelten Informationsübermittlungspflichten, wenn die SVHC-Konzentration 0,1 % (w/w) überschreitet.

 

Bisher enthält die SVHC-Kandidatenliste 250 Stoffe, davon 1 Stoff in der Schwebe, 4 in der Beratung und 1 vorgeschlagener Stoff. Die SVHC-Liste wird zweimal jährlich aktualisiert. Angesichts der kontinuierlichen Ausweitung wird Unternehmen empfohlen, frühzeitig Untersuchungen in der Lieferkette durchzuführen, um die Einhaltung sicherzustellen.

 

GRGTEST-bezogene Servicefunktionen

 

  • REACH-SVHCPrüfung der Kandidatenliste
  • REACH Anhang XVII Prüfung auf eingeschränkte Substanzen
  • Schulung zur Interpretation der REACH-Verordnung und zum Lieferkettensystem
  • Unterstützung bei der SCIP-Benachrichtigung
  • Unterstützung für SVHC-Mengenmeldung
  • Unterstützung bei der Erstellung von REACH-Konformitätserklärungen
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