Aug 22, 2023

Neue Anforderungen für den Export von Produkten zur Pandemieprävention zusätzlich zur CE-Zertifizierung!

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Am 22. April veröffentlichte die European Safety Federation auf ihrer offiziellen Website einen Artikel, der neue Anforderungen für einige aktuelle persönliche Schutzausrüstungen (PSA) hinzufügte, darunter Schutzmasken (FFP2 oder FFP3), Schutzbrillen und -masken, Schutzhandschuhe und Schutzkleidung. Diese Artikel müssen auch andere Gesetze und Vorschriften (wie die REACH-Verordnung) erfüllen, mit Ausnahme der CE-Zertifizierung. Gemäß den Exportanforderungen für Produkte zur Pandemieprävention wird GRGTEST Unternehmen dabei helfen, die Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen für Produkte zur Pandemieprävention wie Masken im Rahmen der REACH-Verordnung zu erfüllen.

 

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Einführung in die REACH-Verordnung

Die EU-REACH-Verordnung bezieht sich auf die EU-Verordnung mit der Nummer (EG) Nr. 1907/2006. REACH ist die Abkürzung für „Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe“. Diese Verordnung betrifft die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe in der EU. Sie trat am 1. Juni 2007 in Kraft und wurde am 1. Juni 2008 formell umgesetzt. Die REACH-Verordnung gilt für alle chemischen Stoffe, nicht nur für die in Fabriken verwendeten, sondern auch für die in unserem täglichen Leben. Daher hat die Umsetzung der REACH-Verordnung Auswirkungen auf EU-Unternehmen in fast allen Branchen wie der chemischen Industrie, der Textilindustrie, der Spielzeugindustrie und der Elektronikindustrie sowie auf Unternehmen aus China und anderen Nicht-EU-Ländern, die in die EU exportieren.

 

Einstufung der kontrollierten Produkte gemäß der REACH-Verordnung

·Stoff: Chemische Elemente und ihre Verbindungen (vorhanden) im natürlichen Zustand oder durch Produktionsprozesse gewonnen.

· Zubereitung: Mischungen oder Lösungen, die aus zwei oder mehreren Stoffen bestehen.

· Erzeugnis: Gegenstände, die aus einem oder mehreren Stoffen und/oder einer oder mehreren Zubereitungen bestehen. Sie weisen eine bestimmte Form, Erscheinung oder Gestaltung auf.

 

Verantwortlichkeiten und Pflichten für Artikel (einschließlich PSA-Artikel zur Pandemieprävention) im Rahmen der REACH-Verordnung:

 

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Liste giftiger und gesundheitsschädlicher Stoffe nach der REACH-Verordnung:

· Liste besonders besorgniserregender Stoffe

· Berechtigungsliste

· Liste der verbotenen Substanzen

 

Bei persönlichen Schutzausrüstungen (PSA), die nach Europa exportiert werden, sind die in der REACH-Verordnung aufgeführten Prüfgegenstände wie folgt zu prüfen:

· Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) – alle Produkte sind anwendbar.

· Eingeschränkt zulässige Stoffe – die spezifischen Prüfgegenstände werden durch die Materialien und Zwecke der Produkte des Kunden bestimmt.

 

Wenn Kunden Testanforderungen haben oder mehr über die Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) der REACH-Verordnung und die Liste der eingeschränkten Stoffe in Anhang XVII der REACH-Verordnung erfahren möchten, können sie sich gerne über den Online-Kundendienst, per E-Mail oder Telefon beraten lassen.

 

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Guangzhou GRG Metrology & Test Co., Ltd. (Börsenkürzel: GRGTEST, Börsencode: 002967) ist die 602. elektronische Messstation des ursprünglichen Ministeriums für Informationsindustrie. Nach mehr als 50 Jahren Entwicklung sind wir nun eine landesweite und umfassende staatliche Mess- und Prüfeinrichtung, die sich darauf konzentriert, Kunden professionelle und technische Dienstleistungen wie Messtechnik, Prüfung, Zertifizierung, technische Beratung und Schulung anzubieten. Die technischen Fähigkeiten und die Geschäftsgröße sind in vielen Bereichen Chinas führend. Mit der professionellen Mess- und Prüftechnologie kann GRG Test vor- und nachgelagerten Kunden in verschiedenen Industrieketten helfen, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und Qualitätskontrollen im gesamten Lebenszyklus von Produkten durchzuführen, und Kunden dabei helfen, lokale Märkte und sogar globale Märkte stetig zu entwickeln.

 

Liste giftiger und gesundheitsschädlicher Stoffe nach der REACH-Verordnung:

· Liste besonders besorgniserregender Stoffe

· Berechtigungsliste

· Liste der verbotenen Substanzen

 

Bei persönlichen Schutzausrüstungen (PSA), die nach Europa exportiert werden, sind die in der REACH-Verordnung aufgeführten Prüfgegenstände wie folgt zu prüfen:

· Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) – alle Produkte sind anwendbar.

· Eingeschränkt zulässige Stoffe – die spezifischen Prüfgegenstände werden durch die Materialien und Zwecke der Produkte des Kunden bestimmt.

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